Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule Drive On Mödling
1.Vertragsgegenstand
Der Ausbildungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Fahrschule Drive On (nachfolgend „Fahrschule“ genannt) und dem Fahrschüler/der Fahrschülerin (nachfolgend „Kunde“ genannt). Der Vertrag umfasst die theoretische und praktische Fahrausbildung zum Erwerb der jeweiligen Führerscheinklasse.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss.
Die Anmeldung zur Fahrausbildung erfolgt schriftlich oder online. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch die Fahrschule zustande.
3. Leistungen der Fahrschule
Die Fahrschule erbringt ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 108 KFG) und den Standards des Kollektivvertrags. Die Ausbildung erfolgt durch qualifizierte Fahrlehrer nach einem festgelegten Lehrplan.
3a. Termine für Fahrstunden werden in Absprache mit dem Kunden vereinbart. Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Ausbildung in der (den) entsprechenden Führerscheinklasse(n). Bei ordnungsgemäßer Mitarbeit des Fahrschülers gemäß denkraftfahrrechtlich vorgeschriebenen Lehrplänen werden ihm die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die für ein sicheres Lenken von Fahrzeugen der
beabsichtigten Klasse notwendig sind und die erfolgreiche Ablegung der Fahrprüfung sowie das Durchlaufen der zweiten Ausbildungsphase erwarten lassen.
4. Pflichtendes Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Ausbildungstermine einzuhalten. Versäumte Fahrstunden müssen mindestens 4 Werktage im Voraus abgesagt werden, andernfalls können diese berechnet werden. Der Kunde hat einen gültigen Lernfahrausweisvorzulegen und ist verpflichtet, pünktlich und in fahrfähigem Zustand zu den Fahrstunden zu erscheinen.
4a. Die zweite Ausbildungsphase ist nur dann Bestandteil des Ausbildungsvertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4b. Eine zweite Ausbildungsphase oder deren einzelne Teile können auch separat Bestandteil des Ausbildungsauftrages sein.
4c.Hinsichtlich des kraftfahrrechtlich vorgeschriebenen Ausbildungsumfangs so wieder zweiten Ausbildungsphase wird auf die Bestimmungen des KFG 1967, der KDV1967 sowie auf das FSG und die entsprechenden Verordnungen verwiesen.
5.Zahlungsbedingungen
Die Kosten für die Fahrausbildung sind gemäß der aktuellen Preisliste der Fahrschule zu entrichten. Zahlungen erfolgen per Barzahlung oder anderen vereinbarten Methoden. Bei Zahlungsverzug behält sich die Fahrschule vor, die Ausbildung auszusetzen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
5a. Fehlende Zahlung bei Antritt der Fahrstunde:
Sollte der Schüler oder die Schülerin zum Zeitpunkt der Fahrstunde den erforderlichen Betrag nicht mit sich führen, so ist dieser verpflichtet, das fehlende Geld zu besorgen. Erst wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist, kann die Fahrstunde fortgesetzt werden.
6.Gesundheitliche Voraussetzungen
Es obliegt dem Fahrschüler, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die positive Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit sowie für das erfolgreiche Durchlaufender zweiten Ausbildungsphase zu erfüllen. Die Fahrschule empfiehlt dem Fahrschüler, sich möglichst frühzeitig der kraftfahrrechtlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Der Fahrschüler erklärt, dass ihm keine Gründe bekannt sind, die die Erteilung der Lenkberechtigung ausschließen könnten.
7.Unterbrechungen der Ausbildung
Der Ausbildungsauftrag besteht unabhängig von der behördlichen Zulassung zur Fahrprüfung sowie unabhängig vom Bestehen der körperlichen und geistigen Voraussetzungen bis zum Abschluss der zweiten Ausbildungsphase. Bei ungeeigneter Bekleidung oder wenn der Fahrschüler unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht, kann die Fahrschule die Leistung in Rechnung stellen und ist nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten. Die Nutzung von Schulfahrzeugen ist nur im Beisein eines Beauftragten oder mit ausdrücklicher Genehmigung der Fahrschule gestattet.
8. Theoretische und praktische Ausbildung
Theoretische Ausbildung:
Der Fahrschüler verpflichtet sich, den gesamten Ausbildungskursvollständig zu absolvieren. Ein vorzeitiges Verlassen des Unterrichts ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Versäumte Unterrichtseinheiten müssen nachgeholt werden.
Praktische Ausbildung:
Die Dauer einer Unterrichtseinheit beträgt 50 Minuten pro Unterrichtseinheit. Der Fahrschüler ist verpflichtet, den Anordnungen des Fahrlehrers Folge zu leisten. Bei von ihm verursachten Schäden haftet der Fahrschüler nach den Bestimmungen des Schadenersatzrechts.
9. Zusätzliche Kosten und Preisbindung
Zusätzlich zum Ausbildungspaket können Kosten für Lern- und Übungssysteme, Wiederholungsgebühren und andere Zusatzleistungen, wie z. B. Prüfungsfahrten oder ergänzende Materialien, anfallen. Die Fahrschule kann tages- und uhrzeitabhängige Zuschläge für Fahrstunden erheben, die vorab mitgeteilt und im aktuellen Tarifaushang veröffentlicht werden. Die Preisbindung für das gebuchte Ausbildungspaket beträgt 3 Monate ab Vertragsabschluss. Danach kann die Fahrschule den Differenzbetrag zum aktuellen Entgelt nachverrechnen.
10. Prüfung(Computer- und Fahrprüfungen)
Nach dem Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten wird der Fahrschüler im Einvernehmen mit der Behörde zu einem Prüfungstermin angemeldet. Die Fahrschule hat den Fahrschüler vorab in einer Vorprüfung auf die Prüfung vorzubereiten, wenn dies erforderlich ist. Bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei fehlender Eignung für die zweite Ausbildungsphase sind Ansprüche gegen die Fahrschule ausgeschlossen.
11.Stornobedingungen und Zahlung
Bei Stornierung des Ausbildungsvertrags vor Beginn der Ausbildung wird eine Gebühr von EUR 150 verrechnet, danach in Höhe des Grundpakets. Die behördlichen Abgaben und Gebühren sowie Kosten für die ärztliche Untersuchung und den Erste-Hilfe-Kurs sind nicht Bestandteil des Vertrags und gesondert zuzahlen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen von EUR 10 pro Mahnung sowie Verzugszinsen von 1 % pro Monat berechnet.
12. Weitere Bestimmungen
Der Ausbildungsauftrag endet mit erfolgreichem Abschluss der zweiten Ausbildungsphase, sofern dieser Bestandteil des Vertrags ist. Ohne eine solche Vereinbarung endet der Auftrag spätestens 18 Monate nach Vertragsabschluss, wenn der Fahrschüler bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Fahrprüfung bestanden hat. Weitere Details zur Stornierung und Absage von Leistungen sind ebenfalls in diesem Abschnitt geregelt.
13. Datenschutz
Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß der DSGVO. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Durchführung des Vertragsnotwendig ist.
14. Foto- und Video aufnahmen
Die Fahrschule behält sich vor, Foto- und Videoaufnahmen für Werbezwecke zu verwenden, wobei auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte geachtet wird. Der Kunde kann der Verwendung von Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, jederzeit widersprechen.
15.Rücktrittsrecht bei Online-Anmeldung Bei einer Anmeldung über Fernkommunikationsmittel (z. B. Online-Anmeldung) hat der Kunde das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
16. Verhalten während des Unterrichts
Der Kunde muss sich während des Unterrichts an die Anweisungen des Lehrpersonals halten. Unangemessenes Verhalten, das den Unterrichtsablauf stört oder andere Personengefährdet, kann zum Ausschluss aus der Ausbildung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
17. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen) kann die Fahrschule die Leistungen verschieben oder alternative Lösungen anbieten. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
18. Verlust von Unterlagen
Die Fahrschule übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen, die vom Kunden bereitgestellt oder bei der Fahrschule hinterlegt wurden.
19. Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche aus diesem Vertrag müssen innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie.
20. Gültigkeit und Änderungen der AGB
Diese AGB gelten ab dem Datum des Vertragsabschlusses und sind Bestandteil jedes Ausbildungsvertrags. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Webseite der Fahrschule unter [https://www.fahrschulen-driveon.at/] abrufbar. Über wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde schriftlich oder per E-Mail informiert. Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
Adresse
Hauptstraße 53, 2340 Mödling
Telefon
+43 677 062013990
office@fahrschulen-driveon.at
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