Führerschein Klasse B

Führerschein Klasse B: Worauf du achten musst

Mit dem Führerschein Klasse B darfst du Autos lenken, wie zum Beispiel:

     

    • PKW & Kombi
    • Klein-LKW

    Wichtigste Regeln:

    • Maximal 9 Sitzplätze (inklusive Fahrer)
    • Zulässiges Gesamtgewicht: maximal 3,5 Tonnen
    • Anhänger:
      • Leichte Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht sind immer erlaubt.
      • Schwerere Anhänger sind möglich, solange das Gesamtgewicht von Auto + Anhänger 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

    Deine Voraussetzungen & Kosten für den Führerschein Klasse B bei uns

    VOLLAUSBILDUNG - Klasse B

    Persönliche Voraussetzung:

    • Mindestalter: 17 ½ Jahre

    Kostenübersicht:

    • Gesamtkosten: 1.749€
    • Anzahlung bei Anmeldung: 399€ (in den Gesamkosten inklusive)

    Im Preis enthalten:

    • Anmeldegebühr
    • Versicherung während der Ausbildung
    • Theoriekurs (umfassend)
    • 18 Fahrstunden (inklusive Autobahn- und Nachtfahrt)

    Zusätzliche Nebenkosten (nicht im Preis enthalten):

    • Ärztliches Gutachten: 35€*
    • Erste-Hilfe-Kurs: 70€*
    • Lernunterlagen (Online): 60€
    • Behördliche Kosten (variabel)*
    • Theorieprüfung
    • Fahrprüfung

    *Wichtiger Hinweis: Die angegebenen Preise entsprechen dem derzeit gültigen Tarif. Änderungen durch die zuständigen Behörden oder Institute sind jederzeit möglich.

    ANMELDUNG

    • Gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
    • Visum (für Nicht-EU-Bürger)
    • Meldezettel
    • Anzahlung

    Für deine Anmeldung komm bitte persönlich mit den oben genannten Unterlagen in unsere Fahrschule.

    SCHULUNG

    Theoretische Schulung

    • Umfasst 32 Kurseinheiten (GW+B)

    Theorieprüfung

    • Voraussetzungen für die Anmeldung:
      • Abgeschlossene theoretische Ausbildung.
      • Gültiges ärztliches Gutachten.

    Praktische Ausbildung

    • Besteht aus 18 Fahrstunden, inklusive Autobahn- und Nachtfahrt.

    Fahrprüfung

    • Voraussetzungen für die Anmeldung:
      • Bestandene Theorieprüfung.
      • Abgeschlossene praktische Ausbildung.
      • Gültiges ärztliches Gutachten.
      • Abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs.

    GUT ZU WISSEN

    Wichtige Informationen zur Führerscheinprüfung:

    • Ärztliches Gutachten:
      • Muss mindestens 3 Wochen vor der geplanten Theorieprüfung absolviert werden.
      • Ist nach der Untersuchung 18 Monate lang gültig.
    • Prüfungsort:
      • Theorie- und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt.
    • Fahrprüfung:
      • Darf frühestens am 18. Geburtstag abgelegt werden.
      • Zur Anmeldung wird die Bestätigung über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs benötigt.
    • Führerschein-Scheckkarte:
      • Wird nach Einzahlung der behördlichen Kosten per Post zugeschickt.
    • Mehrphasenausbildung:
      • Ist nach bestandener Fahrprüfung zu absolvieren.
    • Zuschläge: 
      • ab 16:00 von 10€ pro Einheit
      • ab 20:00 von 20€ pro Einheit

    Ablauf einer praktischen Prüfung

    PRÜFUNG AM FAHRZEUG

    Im Rahmen der praktischen Prüfung muss der Kandidat seine Vertrautheit mit den wesentlichen Fahrzeugkomponenten des Prüfungsfahrzeugs unter Beweis stellen. Dies beinhaltet die Überprüfung folgender Punkte:

    Technische Überprüfung:

    • Räder und Reifen: Zustand und Beschädigung
    • Bremsanlage: Bremsproben
    • Beleuchtungseinrichtungen: Funktion von Scheinwerfern, Blinkern, Bremsleuchten etc.
    • Signal- und Warneinrichtungen: Funktion von Hupe und Warnblinkanlage
    • Lenkung: Spiel und leichtgängigkeit
    • Flüssigkeitsstände: Öl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschanlage
    • Batterie
    • Keilriemen: Zustand und Spannung
    • Sicht und Inneneinrichtungen: Zustand der Scheiben, Funktion der Scheibenwischer und Waschanlage, Innenraumzustand für sichere Bedienung
    • Nebelscheinwerfer: Funktion
    • Motor: Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel

    Nachweis der Sicherheitskontrollen: Der Kandidat muss demonstrieren, dass er die im Theorieunterricht erlernten Sicherheitskontrollen praktisch anwenden und umsetzen kann. Es geht darum zu zeigen, dass er die routinemäßigen Fahrzeugchecks vor Fahrtantritt beherrscht.

    Beobachtung der Grundeinstellungen: Vor der eigentlichen Fahrt muss jeder Kandidat den Sitz, die Rückspiegel und die Kopfstütze individuell einstellen sowie den Sicherheitsgurt korrekt anlegen. Diese grundlegenden Einstellungen werden nicht explizit abgefragt, sondern während der Vorbereitung beobachtet. Festgestellte Fehler in diesen Einstellungen werden dokumentiert und in der Bewertung berücksichtigt.

    PRÜFUNG AM ÜBUNGSPLATZ

    • Folgende Übungen sind im Langsamfahrbereich zu absolvieren:

      • Verzögerung
      • Halt
      • Umkehren
      • Parklücke
      • Garage
      • Slalom
      • Tor

      Wichtig: Auch bei diesen Übungen ist verkehrsgerechtes Verhalten oberstes Gebot. Blicktechnik, Blinkerbetätigung und Beachtung des Ausscherens sind ebenso Pflicht wie das Absichern des Fahrzeugs nach dem Anhalten. Der Kandidat soll demonstrieren, dass er sich auch im Langsamfahrbereich wie im öffentlichen Straßenverkehr bewegen kann.

    FAHREN IM VERKEHR

    Bewertete Fahrkompetenzen:

    Die Fahrprüfung umfasst die Bewertung folgender Aspekte:

    • Fahren in Ebene und Gefälle
    • Spur- und Tempogestaltung
    • Fahrstreifenwechsel
    • Vorbeifahren und Überholen
    • Befahren von Querstellen
    • Abbiegen auf Kreuzungen
    • Fahren bei hohem Tempo

     

    Prüfstrecke und Verkehrsräume:

    Der Fahrprüfer wählt die Strecke. Dabei müssen einige der folgenden Verkehrsräume befahren werden:

    • Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
    • Ortsgebiet (50 km/h)
    • Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 80 km/h)
    • Autobahnen/Autostraßen/Schnellstraßen (mind. 80 km/h, Richtgeschwindigkeit 100 km/h)

    Erwartungshaltung:

    Der Kandidat muss sicheres und rücksichtsvolles Fahren zeigen. Fahrzeughandling allein genügt nicht. Es geht um Verkehrssicherheit und partnerschaftliches Verhalten.

    NACHBESPRECHUNG

    Besprechung von erlebten Situationen

    Am Prüfungsende können eventuelle Fehler mit dem Fahrprüfer besprochen werden. Ob ein Fehler letztendlich bewertet wird, liegt im Ermessen des Prüfers.

    Beispiele für protokollierte Situationen:

    Das Prüfungsprotokoll kann unter anderem folgende Situationen erfassen:

    • Geschwindigkeitswahl
    • Fahrspurwahl
    • Abstand (Tiefe/Seite)
    • Autobahn- und Autostraßenfahrt
    • Überholen
    • Gefahrenstellen, Partnerkunde
    • Defensives und ökonomisches Fahren
    • Anlauf-Ablauf erkennen
    • Vorrangsituationen